Der HME finanziert die Vereinstätigkeiten insbesondere über die Beiträge der Mitglieder.
Die Zahlung eines Beitrages wird in der Satzung geregelt.
Auszug aus der Satzung des HME, § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder):
Mitglieder des HME können über den Verein Mitglied in der RU (Reisemobil Union e. V., Dachverband der Reisemobilfahrerinnen und -fahrer) werden. In den normalen Mitgliederbeiträgen ist der Beitrag für die RU-Mitgliedschaft nicht enthalten. Mitglieder, die über den HME als Mitglied in der RU gemeldet werden wollen, bezahlen den jeweiligen Beitrag der RU mit den Mitgliedsbeiträgen.
Eine Kündigung der RU-Mitgliedschaft ist nur bis drei Monate zum Jahresende möglich. Hierbei kommt es auf den fristgerechten Kündigungseingang bei der RU-Geschäftsstelle an. Im Hinblick auf Bearbeitungs- und Abwesenheitszeiten muss das jeweilige Kündigungsschreiben bis spätestens 15. September des Jahres beim HME-Vorstand eingetroffen sein.
Der Beitrag von Neumitgliedern ist immer in voller Höhe sofort zu begleichen.
Das Geschäftsjahr endet jeweils zum 31.12. eines Jahres.
HME-Jahresbeitrag | 10 Euro |
HME-Beitrag für Neumitglieder | 2,50 Euro pro Restquartal |
Aufnahmegebühr für HME-Neumitgliedschaft | 10 Euro |
Die Beiträge sind also seit Jahren gleich geblieben!