Mitglieder-Beiträge des HME

Der HME finanziert die Vereinstätigkeiten insbesondere über die Beiträge der Mitglieder.

 

Die Zahlung eines Beitrages wird in der Satzung geregelt.

 

Auszug aus der Satzung des HME, § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder):

  1. Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge fest (Mitgliedsbeitrag). Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Einführung und die Höhe eines Aufnahmebeitrages und einer allgemeinen Umlage
  2. ...
  3. Die Mitglieder zahlen die durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge bis spätestens einen Monat nach Beginn des Geschäftsjahres. Ist eine Aufnahmegebühr festgesetzt, wird diese sofort nach Bestätigung des Aufnahmeantrages fällig.

 

Mitglieder des HME können über den Verein Mitglied in der RU (Reisemobil Union e. V., Dachverband der Reisemobilfahrerinnen und -fahrer) werden. In den normalen Mitgliederbeiträgen ist der Beitrag für die RU-Mitgliedschaft nicht enthalten. Mitglieder, die über den HME als Mitglied in der RU gemeldet werden wollen, bezahlen den jeweiligen Beitrag der RU mit den Mitgliedsbeiträgen.

Eine Kündigung der RU-Mitgliedschaft ist nur bis drei Monate zum Jahresende möglich. Hierbei kommt es auf den fristgerechten Kündigungseingang bei der RU-Geschäftsstelle an. Im Hinblick auf Bearbeitungs- und Abwesenheitszeiten muss das jeweilige Kündigungsschreiben bis spätestens 15. September des Jahres beim HME-Vorstand eingetroffen sein. 

Der Beitrag von Neumitgliedern ist immer in voller Höhe sofort zu begleichen.

 

Das Geschäftsjahr endet jeweils zum 31.12. eines Jahres.

 


Auf der Mitgliederversammlung 2020 beschlossene Beiträge (ab 2021):

HME-Jahresbeitrag 10 Euro 
HME-Beitrag für Neumitglieder 2,50 Euro pro Restquartal 
Aufnahmegebühr für HME-Neumitgliedschaft 10 Euro 

Die Beiträge sind also seit Jahren gleich geblieben!