Mitglieder-Beiträge des HME

Der HME finanziert die Vereinstätigkeiten insbesondere über die Beiträge der Mitglieder.
Die Zahlung eines Beitrages wird in der Satzung geregelt.
Auszug aus der Satzung des HME, § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder):
- Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge fest (Mitgliedsbeitrag). Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Einführung und die Höhe eines Aufnahmebeitrages und einer allgemeinen Umlage
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- Die Mitglieder zahlen die durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge bis spätestens einen Monat nach Beginn des Geschäftsjahres. Ist eine Aufnahmegebühr festgesetzt, wird diese sofort nach Bestätigung des Aufnahmeantrages fällig.
Mitglieder des HME sollen über den Verein Mitglied in der RU (Reisemobil Union e. V., Dachverband der Reisemobilfahrerinnen und -fahrer) werden. In den normalen Mitgliederbeiträgen ist der Beitrag für die RU-Mitgliedschaft nicht enthalten. Mitglieder, die über den HME als Mitglied in der RU gemeldet werden wollen bezahlen den jeweiligen Beitrag der RU mit den Mitgliedsbeiträgen. Eine "Abmeldung" von der RU ist jeweils nur bis Ende September möglich. Bearbeitungszeiten und Abwesenheitszeiten sollten beachtet werden.
Der Beitrag von Neumitgliedern ist immer in voller Höhe sofort zu begleichen.
Das Geschäftsjahr endet jeweils zum 31.12. eines Jahres.
 Auf der Mitgliederversammlung 2010 beschlossene Beiträge:

| HME-Jahresbeitrag | 20 Euro | | HME-Beitrag für Neumitglieder | 5 Euro pro Restquartal | | Aufnahmegebühr für HME-Neumitgliedschaft | 10 Euro | | RU-Beitrag (nachrichtlich) | 15 Euro |

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